Welche Kreditkosten können steuerlich geltend gemacht werden?

Jedes Jahr überlegen viele Steuerzahler, welche Kosten sie bei der Einkommensteuer eventuell noch geltend machen könnten. Oftmals drehen sich die Gedanken um Kredite und Zinsen sowie Ausgaben, die im Zusammenhang mit diesen Krediten stehen. In den meisten Fällen ist es jedoch nicht möglich, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Es gibt jedoch einige Konstellationen, unter denen dies doch geht.

Kredite für Immobilien – welche Kosten sind für die Einkommensteuer relevant?

Ein sehr großer Kostenfaktor für viele Haushalte sind Kredite für Immobilien und deren Nebenkosten. Da liegt der Gedanke nahe, die Kreditzinsen steuerlich geltend machen zu wollen.

Kredit steuerlich geltend machen

Bei der Einkommensteuer können unter Umständen tatsächlich bestimmte Kosten abgesetzt werden. Zunächst ist dies nur möglich, wenn Eigenkapitalaufbau mit einer Immobilie betrieben wird und das Objekt vermietet ist. In diesen Fällen können Kreditzinsen, die im Rahmen von Sanierungen, Modernisierungen oder Reparaturen entstehen, abgesetzt werden. Besteht ein direkter Zusammenhang zu diesen Ausgaben, dann gelten die Zinsen solcher Kredite als Werbungskosten.

Zu beachten ist, dass dies nicht bei selbstgenutztem Wohnraum möglich ist. Nutzt ein Besitzer ein Haus zum Teil selbst und vermietet andere Bereiche, erfolgt eine anteilige Berechnung. Diese orientiert sich direkt an der Wohnfläche.

Selbstständige und Kredite – welche Kreditkosten können abgesetzt werden?

Wer selbstständig oder als Freiberufler tätig ist, hat einige weitere Möglichkeiten, Kredite und laufende Kosten von der Steuer abzusetzen. Wichtig ist, dass bei der Steuererklärung von Selbstständigen und Freiberuflern immer ein direkter Bezug zur geschäftlichen Nutzung vorhanden sein muss.

Dies betrifft beispielsweise Investitionen in Anlagen und Einrichtungen, wenn diese beruflich genutzt werden. Ein Nachweis über die Anschaffung in Form einer Rechnung sowie eine Aufstellung über die berufliche Nutzung müssen vorhanden sein. Dann gehören auch die Zinsen für Kredite, mit denen die Investitionen finanziert wurden, zu den Werbungskosten. Dies gilt tatsächlich auch für beruflich genutzte Bereich in der eigenen, privaten Wohnung. Jedoch gilt auch hier, dass eine anteilige Berechnung entsprechend der Fläche sowie dem Anteil der Nutzung erfolgt.

Kosten einer Zweitwohnung – wann sind diese absetzbar?

Eine Zweitwohnung ist klar zu trennen von einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage. Das Gesetz definiert eine Zweitwohnung als Wohnsitz, der aus beruflichen Gründen benötigt wird und wo sich nicht der Lebensmittelpunkt befindet. Die Steuerbehörden müssen diesen zweiten Wohnsitz zunächst als Zweitwohnung anerkennen. Dann lassen sich Umzugs- und Nebenkosten, Rundfunkgebühren sowie die Kosten für einen Kfz-Stellplatz von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber hat hier ein Maximum von 1.000 Euro pro Kalenderjahr festgelegt.

Autokredite – welche Möglichkeiten gibt es bei der Steuer?

Bei einem Fahrzeugkredit gilt ähnliches wie bei den Immobilien und Kosten von Freiberuflern. Nur die Kosten eines beruflich genutzten Privatfahrzeuges können steuerlich geltend gemacht werden.

Dies betrifft außerdem nur Selbstständige und Freiberufler. Bei Berufstätigen im Angestelltenverhältnis deckt die Kilometerpauschale die Fahrten zur Arbeit ab. Selbstständige müssen hingegen ein Fahrtenbuch führen, wenn die Kosten abgesetzt werden sollen. Dort werden die beruflichen Fahrten mit Datum, Zweck und exakter Länge vermerkt. Zum Jahresende wird dann ermittelt, wie hoch der Anteil an beruflichen Fahrten im Vergleich zur gesamten Nutzung war. Dementsprechend sind dann die Kosten, die entstanden sind, anteilig absetzbar. Dies betrifft zum einen Kreditzinsen, zum anderen aber auch Wartungs- und Reparaturkosten.

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