Vor dem Hintergrund der seit Jahren niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten sind Neubauprojekte interessant geworden. Der Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung rückt dabei in greifbare Nähe. Ein weiterer Vorteil ist dabei, dass der Kauf von Neubauimmobilien zusätzlich mit Fördermitteln der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nachhaltig unterstützt wird.
Dabei gilt die Grundregel, dass die staatliche Förderung umso größer wird, je geringer der Energieverbrauch der neuen Immobilie ist. Doch welche Form von Förderung gibt es und wer kann diese Fördermittel beantragen?
KfW-Fördermittel – wer kann die staatliche Förderung beantragen?
Die zinsgünstigen Darlehen der KfW können von Privatpersonen beantragt werden, die diese Bedingungen erfüllen:
- Der Darlehensnehmer muss volljährig sein
- Es muss selbst genutztes Wohneigentum erworben werden
- Keine Beschränkung bei Einkommensgrenzen
- Keine Beschränkung bei Familienstand und Anzahl von Kindern
Nicht gefördert werden Nachfinanzierung und Umschuldung aus bereits durchgeführten Investitionsmaßnahmen. Es ist ratsam, zuerst die Fördermittel bei der KfW zu beantragen, bevor das Neubauvorhaben gestartet wird. Die Beantragung der Förderprogramme erfolgt über die Hausbank des Kunden.
Welche Neubauvorhaben und Immobilienkäufe können von der KfW gefördert werden?
Grundvoraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass die erworbene Immobilie selbst genutzt wird und damit kein Renditeobjekt darstellt. Neben Neubauprojekten gibt es die KfW-Förderung auch für Bestandsimmobilien, die erworben werden. Bei dem Objekt ist es unerheblich, ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt. Für eine mögliche Förderung berücksichtigt die KfW:
- Grundstückskosten
- Baukosten
- Baunebenkosten
- Kosten für die Erstellung der Außenanlagen
Bei dem Kauf einer bestehenden Immobilie können zusätzlich geplante Umbau- und Sanierungskosten sowie die Kauf- und Kaufnebenkosten bei der Förderung gleich mit berücksichtigt werden.
Wie hoch fällt die Förderung der KfW im Rahmen einer Baufinanzierung aus?
Für das geplante Neubauvorhaben ermittelt der Kunde die Gesamtkosten gemeinsam mit seiner Hausbank oder seinem freien Finanzierungsberater. Nach Einsatz bestehender Eigenmittel verbleibt ein Restbetrag für den Immobilienkauf, der aus Darlehensmitteln von der Bank oder der Bausparkasse gedeckt werden muss. Ein Teil der benötigten Finanzierung kann über die Hausbank bei der KfW beantragt werden. Dies sind die wichtigsten Bedingungen:
- Maximale Darlehenssumme bis zu 100.000 EURO
- Laufzeit maximal 25 Jahre
- Tilgungsaussetzung für die ersten 1 bis 3 Jahre möglich
- Rückzahlung in monatlichen Raten bestehend aus Zins und Tilgung
Während der ersten abgeschlossenen Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Tilgung des Darlehens nur unter Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Ist es auch möglich, von der KfW Zuschüsse zur Finanzierung zu erhalten?
Zum Schutz der Umwelt wird energieeffizientes Bauen immer wichtiger zur Verbesserung der Klimabilanz. Aus diesem Grund werden Neubauvorhaben, die eine Energiebilanz aufweisen, die über den gesetzlichen Standards liegen, zusätzlich von der KfW gefördert. Maßstab ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2020.
Seit April 2016 hat die KfW eigene Standards festgelegt, um die mögliche Förderung von Energiesparmaßnahmen zu klassifizieren. Das sind die unterschiedlichen Einstufungen:
- KfW 55 Haus
- KfW 40 Haus
- KfW 40 Plus Haus (inklusive Passivhaus)
Dabei gilt die Faustregel, dass die Zuschüsse umso höher ausfallen, je weniger Energie das neu gebaute Haus verbraucht.
Wie hoch fällt die Summe der Fördermittel aus, die von der KfW erhältlich sind?
Im Rahmen des Programms „Effizientes Bauen“ liegt der Höchstbetrag der staatlichen Förderung bei einem Betrag von 120.000 EUR pro Wohneinheit bestehend aus Darlehen und separatem möglichem Zuschuss. Die Laufzeit der Darlehen beträgt zwischen vier und 30 Jahren. In diesem Zusammenhang kann der Kunde eine Zinsbindung von maximal zehn Jahren vereinbaren. Auf Wunsch stellt die KfW die beantragten Darlehen bis zu fünf Jahre tilgungsfrei.
Hier eine Übersicht über den maximalen Tilgungszuschuss der KfW:
KfW 55 Haus: 15 Prozent der Darlehenssumme; maximal 18.000 EURO pro Objekt
KfW 40 Haus: 20 Prozent der Darlehenssumme; maximal 24.000 EURO pro Objekt
KfW 40+ Haus: 25 Prozent der Darlehenssumme; maximal 30.000 EURO pro Objekt
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