Der Bau oder Kauf eines Hauses birgt neben allen damit verbundenen Vorteilen leider auch zahlreiche Herausforderungen und Risiken. Für Unfälle auf dem Bau und Schäden an der Immobilie oder dem Eigentum Dritter haftet für gewöhnlich der Bauherr. Wer sich allerdings durch passende Versicherungen absichert, kann im Schadensfall existentielle Bedrohungen vermeiden. Zur besseren Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Policen genauer betrachtet.
Absicherung in der Bauphase
Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Auf einer Baustelle lauern vielerlei Gefahren. Jährlich geschehen auf privaten Grundstücken mehrere hundert Unfälle beim Bau. Verletzungen, beispielsweise durch herabfallende Ziegel oder Schäden am Eigentum Anderer, sind deshalb leider keine Seltenheit. Die Haftungssummen für den Bauherrn können gerade in solchen Fällen in astronomische Höhen steigen.
Wer sich davor schützen möchte, sollte dringend eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Die übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche ab. Bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Schäden durch baubedingte Erdrutsche und Senkungen abgedeckt werden. Als Deckungssumme empfiehlt sich – je nach Gesamtkosten – eine Summe von 3-5 Millionen Euro.
Für kleinere Umbau – oder Sanierungsmaßnahmen reicht häufig die bereits bestehende private Haftpflichtversicherung aus. Prüfen sie deshalb vor Baubeginn, bis zu welcher Bausumme ihr Bauherrenrisiko über die Haftpflicht gedeckt wird.
Bauleistungsversicherung:
Während der Bauphase können zahlreiche unwägbare Ereignisse eintreten, die im schlimmsten Fall enorme Kosten verursachen. Einflüsse durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen oder Stürme können die Bausubstanz empfindlich schädigen. Diebstahl, Vandalismus oder Konstruktionsfehler verzögern den Bau und treiben die Bausumme in die Höhe. Die Bauleistungsversicherung übernimmt in solchen Fällen die Haftung. Bei Baumängeln für gewöhnlich allerdings nur während des Baus und für einen gewissen Zeitraum nach der Fertigstellung.
Grundsätzlich haftet für Konstruktionsmängel zwar die Baufirma, häufig erkennen diese die Fehler aber nicht an und es droht ein aufwändiger und teurer Rechtsstreit. Genau wie bei einer auftretenden Insolvenz des Bauunternehmers tritt hier die Bauleistungsversicherung in Kraft.
Versichert sind dabei alle Bauleistungen, sowie Bauteile und Baustoffe. Die Versicherungssumme sollte daher der Summe all dieser Leistungen entsprechen. Nicht übernommen werden allerdings Schäden durch Feuer und Blitzschlag.
Feuerrohbauversicherung:
Feuer, Blitzschlag, Explosionen und Implosionen können ein Bauvorhaben buchstäblich dem Erdboden gleichmachen. Schweißarbeiten, Unwetter oder Brandstiftung sind häufige Ursachen für derlei Schäden. Die Feuerrohbauversicherung übernimmt in solchen Unglücksfällen den Betrag, der zur Fertigstellung, beziehungsweise zum Neubau des Gebäudes, aufgebracht werden muss. Wer sparen möchte, schließt diese Police zusammen mit einer Wohngebäudeversicherung ab. Bei solchen Kombiangeboten ist die Feuerrohbauversicherung häufig kostenlos und geht bei Bezugsfertigkeit automatisch in die Wohngebäudeversicherung über.
Bauhelfer–Unfallversicherung
Wer als Bauherr sparen möchte, engagiert häufig Helfer aus dem Freundes- und Familienkreis. Diese Helfer müssen zwingend bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden – ansonsten droht ein Bußgeld. Über die Genossenschaft kann eine Bauhelfer-Unfallversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt Schäden, die den Helfern beim Bau entstehen. Der Abschluss bietet sich vor allem deshalb an, weil Freunde und Verwandte für gewöhnlich keine ausgebildeten Handwerker sind und deshalb ein höheres Verletzungsrisiko tragen. Bauherr und Ehepartner können nicht als Bauhelfer versichert werden. Für sie empfiehlt sich die private Unfallversicherung.
Private Unfallversicherung:
Wer nicht bereits über eine Privatunfallversicherung verfügt, sollte spätestens bei Baubeginn über eine solche Police nachdenken. Die Unfallgefahr auf dem Bau ist – wie oben bereits erläutert – ungleich höher als im Alltag. Durch die gesetzliche Unfallversicherung werden Schäden aus dem privaten Bereich leider nicht abgedeckt. Um im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert zu sein, benötigen sie deshalb eine zusätzliche private Absicherung. Als Leistungen gibt es sowohl Einmalzahlungen, als auch lebenslange Rente. Die Versicherungssumme sollte dabei je nach Alter und Lebensstandard das 3- bis 6-fache des Bruttojahreseinkommens abdecken.
Je nach Anbieter können weitere Leistungen, wie beispielsweise Krankenhaustagesgeld, Todesfall- und Übergangsleistungen, Bergungskosten und kosmetische Operationen zusätzlich versichert werden.
Nach dem Einzug
Wohngebäudeversicherung:
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine essentielle Versicherung für Hauseigentümer. Abgedeckt werden Schäden durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Wer zudem gegen Starkregen, Überschwemmungen, Erdsenkungen und Erdrutsche abgesichert sein möchte, kann eine zusätzliche Elementarschadendeckung abschließen. Die Immobilie selbst, sowie alle damit fest verbundenen Teile, wie Rollläden oder Markisen, werden versichert.
Vergleichen Sie unbedingt mehrere Angebote, da je nach Police der Umfang der Leistungen stark variiert.
Empfehlenswert ist eine gleitende Neuwertversicherung, die entsprechend der Immobilienpreise laufend automatisch angeglichen wird.
Hausratversicherung:
Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sollten ihren Hausrat unbedingt versichern. Schäden am Hausrat durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und teilweise durch Elementarereignisse können so abgefangen werden. Die versicherte Summe entspricht dabei bestenfalls dem Wert des Hausrats, um einen vollständigen finanziellen Ausgleich zu garantieren. Während eines Umzugs wird das Eigentum über einen Zeitraum von zwei Monaten in beiden Wohnungen geschützt. Ein Wohnungswechsel sollte dem Versicherer deshalb spätestens zum Zeitpunkt des Umzugs gemeldet werden. Ändert sich die Risikoeinstufung beim Wohnungswechsel (durch veränderte Bauartklasse oder regionale Einstufung), kann eine Neubewertung der Prämie notwendig sein. Gleiches gilt bei der Beschaffung hochwertigen Mobiliars.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Wird eine Immobilie vermietet oder liegt ein Grundstück brach, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Der Besitzer haftet nämlich für alle Schäden, die von seiner Immobilie ausgehen. Bei Mietshäusern hat der Eigentümer zudem die Aufsichtspflicht. Eine entsprechende Versicherung übernimmt alle auftretenden Kosten und fungiert zudem als Rechtsschutz. Als Deckungssumme werden mindestens
3 Millionen Euro empfohlen.
Restschuldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung:
Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sogar Tod können jeden Immobilienbesitzer treffen. Ist ein Baudarlehen zum Zeitpunkt eines solchen tragischen Ereignisses nicht vollständig abbezahlt, kann ein finanzieller Ruin die betroffene Familie zusätzlich belasten. Dieses Risiko wird durch die Restschuldversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung gemindert. Erstere deckt den ausstehenden Kreditbetrag ab. Letztere kommt auch für die finanzielle Existenz im Fall einer Berufsunfähigkeit auf und ist zeitlich nicht begrenzt. Um den Lebensstandard einigermaßen zu sichern, bietet sich eine Versicherungssumme von mindestens
50 bis 75 Prozent des Nettoeinkommens an.
Fazit:
Bauherren können das Risiko eines finanziellen Ruins oder Baustopps durch einige empfehlenswerte Versicherungen mindern. Schäden durch Unfälle, Baumängel oder Naturgewalten können so ausreichend abgedeckt werden und der Traum von der eigenen Immobilie wird durch äußere Einflüsse nicht zerstört. Wie immer lohnt sich für angehende Bauherren vor dem Abschluss jeder Police ein eigehender Vergleich der Angebote.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen Gastartikel von Carina Schuck. Möchtest auch Du einen Gastartikel hier im Blog veröffentlichen, so gibt es hier die nötigen Informationen.