Eine Steuererklärung betrifft nur Berufstätige! So denken viele Menschen und sind sich deshalb nicht darüber bewusst, dass auch die Rentner mit Steuererklärung Geld sparen können. Denn diverse Steuervergünstigungen können auch von ihnen geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nur für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Im Folgenden soll deshalb gezeigt werden, in welchen Fällen Rentner steuerliche Ansprüche geltend machen können.
Die Werbungskosten
Von dem Finanzamt wird für die Werbungskosten automatisch eine Pauschale in Höhe von 102 € abgezogen. Reicht diese Pauschale jedoch nicht aus und der Rentner kann nachweisen, dass hierfür ein höherer Betrag angefallen ist, können diese Kosten geltend gemacht werden. Dies gilt für Gewerkschaftsbeiträge ebenso, wie für Schuldzinsen unter der Voraussetzung, dass freiwillige Beiträge für eine Angestelltenversicherung durch Kredite beglichen werden.
Die Sonderausgaben
Eine ähnliche Regelung greift hier ein. Die Pauschale ist jedoch nur auf 36,00 € angesetzt. Mit dieser sollen die Kirchensteuer und Spenden abgedeckt werden. Ebenfalls von Rentnern abgesetzt werden können die Beträge für eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung. Auch eine Krankenversicherung oder eine Pflegeversicherung werden umfasst. Einzig die Sachversicherungen werden explizit ausgeschlossen.
Die Außergewöhnlichen Belastungen
Ein weiterer Punkt, bei dem Steuern gespart werden können, sind außergewöhnliche Belastungen. Wird beispielsweise eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen, kann die von der Steuer abgesetzt werden.
Denn schließlich wird der Staat dadurch entlastet. Auch wenn außergewöhnlich hoher Arztkosten angefallen sind, wird damit die zumutbare Eigenbelastung überstrapaziert. Wie hoch diese genau ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Dieser wird geprägt durch die Anzahl der eigenen Kinder, den Familienstand und die Einkommen.
Arztkosten fallen meist aufgrund der sehr hohen Arzneimittelkosten so schwer ins Gewicht. Besteht eine außergewöhnliche Belastung, kann diese steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden jedoch nur Präparate übernommen, welche tatsächlich zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes beitragen. Problematisch wird dies bei rezeptfreien Medikamenten. Werden diese jedoch ausdrücklich von einem Arzt verordnet, werden beispielsweise auch Bronchialtees oder Hansaplast anerkannt.
Eine Verordnung vom Arzt lohnt sich deshalb finanziell und sollte immer eingeholt werden. Eine Ausnahmeregelung gibt es außerdem, wenn eine Krankheit vorliegt, die unheilbar ist. Darunter kann eine Krebserkrankung, ebenso wie eine Aids Erkrankung fallen. Dann ist es möglich, sogar Medikamente welche in Deutschland nicht zugelassen sind, steuerlich abzusetzen. Der Staat zeigt sich in diesem Bereich somit sehr großzügig.
Eine ganz ähnliche Regelung gilt bei den Heilmitteln. Sind diese von einem Arzt verordnet, können sie steuerlich geltend gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise Massagen, eine Sprachtherapie oder auch Saunagänge.
Hilfsmittel
Auch Hilfsmittel können von Behinderten oder Kranken geltend gemacht werden. Hierfür sind meist Pauschalen vorgesehen, die beispielsweise
- Kontaktlinsen
- Rollstühle
- Entspannungssessel
- orthopädische Stühle
- Brillen
abdecken. Auch Hörgeräte, Prothesen und Schuheinlagen werden hier eingeordnet. Wer jedoch weder krank oder behindert ist, benötigt ein amtsärztliches Attest oder alternativ eine Bescheinigung der eigenen Krankenkasse. Hier muss vermerkt sein, dass der jeweilige Gegenstand medizinisch zwingend notwendig ist.
Ebenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen Krankenhausaufenthalte und die damit verbundenen Kosten. Neben den eigentlichen Arztkosten sind dabei auch die Trinkgelder für Krankenschwestern und Pfleger eingerechnet. Außerdem können die Kosten ersetzt werden, die den Angehörigen für die Fahrten entstehen. Allerdings muss der Arzt eine Notwendigkeit in diesen Besuchen sehen. Diese Notwendigkeit muss von ihm auch attestiert werden.
Sollte neben dem Krankenhausaufenthalt auch einen Aufenthalt in einer Kur notwendig sein, kann auch dieser steuerlich abgesetzt werden. Als Bedingung dafür wird jedoch angegeben, dass der behandelnde Arzt die Kur für notwendig erachtet. Sie muss somit für die Heilung zwingend erforderlich sein.
Abschließend können auch die Kosten für eine Beerdigung geltend gemacht werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten die Höhe des Nachlasses deutlich überschreiten. Die Bekleidung für die Hochzeit ist hier allerdings nicht mit einbegriffen.
Weitere Informationen zur Steuererklärung für Rentner finden Sie auf Elster-steuererklaerung.com.
Hierbei handelt es sich um einen Gastartikel von Jens Angermüller.