Alternativen zur Gehaltserhöhung

Wenn ein Arbeitgeber mit der Arbeit seiner Mitarbeiter zufrieden ist und das Unternehmen grüne Zahlen schreibt, sind das oftmals gute Gründe für eine Gehaltserhöhung. Doch nicht jede Gehaltserhöhung bedeutet, dass der Arbeitnehmer am Ende des Monats wirklich mehr Geld herausbekommt. Schuld daran ist die kalte Progression. Deshalb lohnt es sich, die zahlreichen Alternativen zur Gehaltserhöhung zu kennen.

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Warum eine Gehaltserhöhung nicht immer sinnvoll ist

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ist eine Gehaltserhöhung nicht immer der beste Weg. Zunächst birgt jede Gehaltserhöhung für den Arbeitgeber einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Durch die kalte Progression müssen sämtliche Abgaben neu berechnet werden. Mit einer Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, wie zum Beispiel dieser, wird diese Aufgabe zwar um ein Vielfaches vereinfacht, da sich Löhne und Gehälter hier spielend leicht verwalten und anpassen lassen.

Allerdings hat eine Gehaltserhöhung für Unternehmen noch weitere Nachteile: Möchte der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter etwa eine Gehaltserhöhung von 100 Euro bieten, so muss er ihm 120 Euro zahlen und der Arbeitnehmer erhält durchschnittlich trotzdem nur 50 Euro. Rund 70 Euro zahlt das Unternehmen an den Staat. Unter Umständen hat ein Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung sogar nur ein Nettogehalt, welches geringfügig höher liegt und im Vergleich zu den gleich vorgestellten Alternativen kein wirklicher Mehrverdienst ist.

Die Alternativen zur Gehaltserhöhung rechnen sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Auf Sachbezüge werden keine oder geringe Steuern fällig. Insgesamt gibt es rund 15 Möglichkeiten, um das Vergütungssystem in einer Firma zu optimieren. Werden sie kombiniert, so lässt sich eine große Wirkung erzielen. Am Ende stehen dem Arbeitgeber auf diese Weise von einer Gehaltserhöhung von 300 Euro brutto tatsächlich auch 300 Euro netto zur Verfügung. Die beliebtesten Möglichkeiten stellen wir im Folgenden vor.

Firmenwagen oder Firmenfahrrad

Die wohl bekannteste Möglichkeit besteht in der Bereitstellung eines Firmenwagens. Allerdings ist ein solcher gerade bei jungen Mitarbeitern nicht allzu beliebt. Damit diese Angestellten trotzdem nicht auf Vorteile verzichten müssen, kann ein Firmenfahrrad zur Verfügung gestellt werden. Es ist im Gegensatz zum Firmenwagen auch zu 100 Prozent privat nutzbar, ohne dass eine zusätzliche Versteuerung notwendig ist. Lediglich ein geldwerter Vorteil, der sich auf ein Prozent des Kaufpreises beläuft, fällt bei Firmenfahrrädern an. Kostet ein Rad also 1000 Euro, so werden zehn Euro versteuert.

Smartphone

Im Trend liegen auch Smartphones sowie Zuschüsse dafür. Auch hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, sodass man nicht nur an das übliche Firmen-Smartphone denken sollte. Ein Arbeitnehmer hat beispielsweise die Möglichkeit, über sein Unternehmen ein Smartphone zu leasen. Mit einem „Überlassungsvertrag“ kann der Arbeitnehmer seinem Angestellten günstig ein neues Smartphone zur Verfügung stellen, ohne dass er es ihm schenken muss, wofür Steuern anfallen würden. Bei einem derartigen Leasingvertrag ist eine uneingeschränkte Privatnutzung möglich. Sobald der Leasingvertrag nach zwei Jahren ausgelaufen ist, kann der Mitarbeiter es für drei Prozent des Neuwertes abkaufen.

Tankgutscheine und Prepaid-Kreditkarten

Auch Sachbezüge sind als Alternative zur abgabenpflichtigen Gehaltserhöhung beliebt.gehaltserhoehung-moeglichkeiten Auf diese Weise kann der Arbeitgeber seinen Angestellten 538 Euro jährlich oder 44 Euro monatlich abzugsfrei zukommen lassen. Vor allem für Tankgutscheine wird diese Regelung gerne eingesetzt, weil das Finanzamt diese ohne Probleme anerkennt.

Immer mehr Unternehmen nutzen die 44 Euro pro Monat jedoch für Prepaid-Kreditkarten. Der Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitern dann eine Kreditkarte zur Verfügung, die mit 44 Euro aufgeladen ist und beliebig eingesetzt werden kann. Dabei ist es egal, ob er sie zum Tanken, Schwimmen oder Essen verwendet. So profitieren auch Arbeitnehmer, die kein eigenes Auto fahren.

Zuschüsse für Kita, Weiterbildungen und Essen

Oft macht es auch Sinn, an Weiterbildungen teilzunehmen. Hierfür muss ein Unternehmen keine Abgaben oder Steuern zahlen, sofern die Weiterbildung für den Job von Vorteil ist. Diese Chance sollte von Arbeitnehmern nicht unterschätzt werden, denn Weiterbildungen verbessern die Berufschancen erheblich. Beliebter sind jedoch Kita-Zuschüsse. Ein Arbeitnehmer kann bei seiner Firma nachfragen, ob er einen Zuschuss für die Betreuungskosten seiner Kinder erhält. Da er steuer- und sozialabgabefrei ist, kann er eine Familie in finanzieller Hinsicht deutlich entlasten.

Wer in einem kleinen Unternehmen arbeitet, das keine eigene Kantine hat, kann nach Zuschüssen für das Essen fragen. Der Arbeitgeber kann jedem Mitarbeiter bis zu 93 Euro im Monat als Essenschecks zukommen lassen. Das Geld kann nicht nur im Restaurant, sondern auch in nahezu jedem Supermarkt ausgegeben werden.

Urlaub

Nicht immer sollten Arbeitnehmer sich nur auf finanzielle Aspekte konzentrieren, wenn sie auf der Suche nach Alternativen zur Gehaltserhöhung sind. Auch Freizeit ist wertvoll, sodass es sich lohnt, um zusätzliche Urlaubstage zu bitten. Im Verhältnis von Arbeitszeit zu Gehalt erhält man so sogar einen Zuverdienst, der für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten bedeutet, aber die Work-Life-Balance des Mitarbeiters verbessert.

Fazit

Aufgrund der steigenden Abgaben bei einer klassischen Gehaltserhöhung ist es für einen Arbeitnehmer häufig günstig, sich anders für seine gute Arbeit belohnen zu lassen. Deshalb sollte man seinen Chef im Mitarbeitergespräch unbedingt auch auf die genannten Alternativen ansprechen, um am Ende des Monats wirklich mehr Geld zur Verfügung zu haben.

12 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Hi,

    das ist aktuell genau mein Thema…mehr Gehalt ist trotz zusätzlicher Arbeit und Verantwortung wohl erst ab April drin. Das macht mich natürlich eher weniger zufrieden.

    Dafür bekomme ich ab Dezember einen Firmen-Leasing-Wagen. Das Auto darf ich auch privat nutzen und da ich aktuell keines mehr habe, freue ich mich schon sehr auf den Zugewinn an Flexibilität. Versteuern muss ich nur 1% des Neuwertes und habe dafür ein Full-Service-Leasing Auto (inkl. Tanken, Reparaturen, etc.). Das ist schon ein echter Benefit.

    Außerdem habe ich vor ein paar Tagen ein tolles Geschenk von einem unserer Geschäftsführer erhalten: Ein Essensgutschein für ein wirklich tolles Restaurant. Er war wohl sehr zufrieden mit einem Projekt, das ich das ganze Jahr über begleitet habe. Da ich damit gar nicht gerechnet habe, hat mich das extem gefreut – völlig unabhängig vom Wert. Und damit wären wir auch beim für mich entscheidenden Punkt, warum ich bei dem Unternehmen bleibe, obwohl ich eigentlich zu wenig verdiene:

    Ich fühle mich wahnsinnig wohl und bekomme Wertschätzung für meine Arbeit. Zudem habe ich sehr nette direkte Kollegen und Vorgesetzte. Das ist es für mich auch einfach wert und ich kann mich mit den paar Euro weniger abfinden – allerdings ist die Perspektive April schon sehr wichtig…sonst wäre ich sicher unzufriedener.

    Viele Grüße
    Marielle von den Beziehungs-Investoren

  2. Es ist interessant, wie viele unterschiedliche Möglichkeiten es neben dem normalen Arbeitsentgelt gibt.
    Eine Frage hätte ich nur:
    Wie kann es sein, dass ein Arbeitgeber durch eine Lohnerhöhung hinterher Netto weniger in der Tasche hat?
    Es ist klar, dass immer ein gewisser Anteil des Bruttoanteils abgehen und nicht die gesamte Lohnerhöhung ausgezahlt wird.

    Schöne Grüße
    Dominik

    • Hallo Dominik, es fängt schon mit der Einkommensteuer an, welche sich beispielsweise bei einer Gehaltserhöhung von 200 bis 300 Euro mehr im Monat bemerkbar machen kann und du somit in eine andere Steuerklasse rutschst.

      • Die Einkommensteuer funktioniert so, dass Du einen steigenden Grenzsteuersatz hast. Das bedeutet, dass Du auf jeden weiteren verdienten Euro (nicht auf dein gesamtes Gehalt) mehr Steuern zahlst und so zwar die Durchschnittsbelastung steigt, die Steuern aber keinenfalls die komplette Gehaltserhöhung auffressen.

        Ich kann mich natürlich auch vertun, aber die Steuerklasse entscheidet doch nur darüber, wie viel Lohnsteuer Du zu zahlen hast und nicht wie viel Einkommensteuer.
        Die Lohnsteuer ist dabei quasi die Anzahlung für die Einkommensteuer und wird mit der Einkommensteuerschuld verrechnet, sodass Du hinterher zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück erhältst.

        Schöne Grüße
        Dominik

        • Hallo Dominik, du hast schon recht. Mit der Lohnsteuer bezahlst Du bereits im voraus die Einkommenssteuer. Dazu kommen noch die Abgaben für die Rentenversicherung, Krankenkasse & Co. Diese werden prozentual vom Einkommen abgezogen und somit wird die Gehaltserhöhung sich schon geringer im Geldbeutel bemerkbar machen.

          Hier ein kleines Beispiel:

          Bisher bekommst Du 2.000 Euro Brutto im Monat, dein Nettogehalt liegt nach Abzug aller Abgaben bei 1.400 Euro. Wir sind jetzt einmal großzügig und Du erhälst im nächsten Monat eine Gehaltserhöhung von 300 Euro, dein Bruttogehalt liegt bei 2.300 Euro und dein Nettogehalt bei 1.550 Euro, somit hast Du nun 150 Euro mehr zur Verfügung.

          Nehmen wir nur mal die alternative Gehaltserhöhung von Marielle (siehe Kommentar) mit dem Firmenwagen. Sie kann die jährliche Kilometerleistung ihres eigenen Autos bei der KFZ Versicherung deutlich senken, der Verschleiß und somit anfallende Reparaturkosten sinken. Alleine diese Tatsache bringt einen deutlich höheren Mehrwert als die 150 Euro mehr im Monat.

          Stell Dir vor. Anstatt einer Gehaltserhöhung bietet dir der Arbeitgeber an, die Arbeitsstunden pro Tag von 8 auf 7 Stunden zu reduzieren bei gleichem Gehalt. Oder, du erhälst 1 Woche mehr bezahlten Urlaub. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, von einer alternativen Gehaltserhöhung zu profitieren.

          • Ja, jedoch das ist nicht das, was Kollege Domik meinte und was im Blogtext behauptet wurde, ind zwar ich zitiere: „Doch nicht jede Gehaltserhöhung bedeutet, dass der Arbeitnehmer am Ende des Monats wirklich mehr Geld herausbekommt. Schuld daran ist die kalte Progression.“ Das ist schlicht und einfach nicht wahr. Das Mehrgeld was wir bekommen, könnte (muss nicht) bedeuten, dass man in einer höhere Steuerstufe rutscht. Dies ist jedoch in keinster Weiser mit weniger Nettogehalt als vor der Erhöhung gleich zu setzen.

          • Hallo Gix, der angesprochene Satz bedeutet ja nicht, dass sich gar kein Mehrverdienst bemerkbar macht, nur ist dieser sehr gering und mit einer Alternative wäre man finanziell besser dran, gerade bei kleinen Gehaltserhöhung wäre diese Möglichkeit eine Überlegung wert.

  3. Mir ist durchaus bewusst, dass die Gehaltserhöhung weniger effektiv ist als die von Dir aufgezählten Alternativen zur Gehaltserhöhung. Mir ging es vielmehr um die Formulierung von Dir:

    „Unter Umständen hat ein Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung sogar ein geringeres Netto-Gehalt als zuvor.“

    Ich wollte einfach wissen, wie das gehen soll, denn soweit ich weiß steigt zwar der prozentuale Abgabensatz, aber Du kannst durch eine Gehaltserhöhung nicht schlechter von der Nettoseite aus da stehen.
    Dass ein Firmenwagen, mehr Urlaub oder kürzere Arbeitszeit bei gleichbleibendem Gehalt steuerlich deutlich effektiver ist, stelle ich überhaupt nicht in Zweifel.

    Schöne Grüße
    Dominik

    • Hallo Dominik, ich habe den Satz etwas umformuliert. Jetzt wird denke ich mal klar, worauf die Aussage hinaus will. Sicherlich ist es rein mathematisch gesehen nicht möglich, weniger Geld zu bekommen als vor der Gehaltserhöhung. Nur müsste die Gehaltserhöhung so hoch ausfallen, dass sich ein spürbarer finanzieller Überschuss bemerkbar macht.

      Viele Grüße,
      Robert

      • Hallo Robert,

        Ja, es ist klar, worauf Du in dem Artikel hinauswillst. Ich finde es toll, dass Du die Korrektur vorgenommen hast (allerdings betrifft dies nur das Zitat Dominik und nicht meins, d.h. mein Punkt bleibt bestehen). Meiner Meinung nach muss man in allen Themen (auch im Finanzbereich) korrekte Äußerungen tätigen. Die zwei von uns (Domink und mir) angesprochenen Zitate entsprechen dem Groß der Artikel in den Finanzrubriken der Medien zum Thema Steuern in Deutschland und wie die Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung weniger in der Tasche hätten als davor. Diese Verfasser wollen oft viele Klicks generieren, sind populistisch unterwegs oder haben selbst nicht verstanden worüber sie schreiben. Ich hatte schon den einen oder anderen darauf hingewiesen.
        Die von Dir aufgezählten Alternativen sind gut und helfen bestimmt dem einen oder anderen, sich Gedanken im Vorfeld eines Gespräches mit dem Vorgesetzten zu machen. Man muss nicht versuchen durch unwahre Eye-catcher interssanten und wertvollen Ideen zusätzlich aufzuwerten. Vollkommen überflüssig.
        Was man noch vielleicht erwähnen sollte, ist, dass gewisse Gehaltserhöhungen bewirken könnten, dass man über Bemessungsgrenzen hinaus rutscht und somit gewisse Beträge nicht mehr steigen (z.B. Rentenversicherung, KV).
        Dann noch der Dienstwagen. Nicht jedem ist klar, welchen „netten“ Nebeneffekt außer Flexibilität zu überschaubaren Kosten es noch gibt. Bei der 1%-Regel erhöht 1% des Listenpreises des Wagens unser Bruttogehalt und (wenn wir uns noch unterhalb der Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung befinden) dadurch steigen automatisch die Beiträge zur Rentenversicherung, wodurch wir auch mehr Punkte für die Zukunft (falls die Rente noch so viele Jahre überlebt) sammeln. Natürlich kann man dieses auch negativ betrachten, da man selbst mit dem Geld besser haushalten würde als der Staat.

        Viele Grüße,
        GIX

  4. Ich glaube anstatt einer Gehaltserhöhung, Sonderleistungen an seine Mitarbeiter zu verteilen ist sicherlich eine clevere Idee. Hier sind steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer gegeben. Können Arbeitgeber denn solche Leistungen beim Fiskus absetzen oder ist dies nicht möglich?

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